Wir wollen, dass du als Schiedsrichter*in deine Aufgabe so gut wie möglich ausführen kannst. Dazu gehört auch, Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle auf dem Spielfeld zu erkennen, richtig einzuschätzen, zu bewerten und schließlich im Tab „Vorkommnisse“ des DFBnet Spielberichtes zu erfassen. Warum diese Erfassungen so wichtig sind und wie du als Schiedsrichter*in auf dem Fußballplatz Gewalt und Diskriminierung erkennen kannst, erklären dir im Video Prof. Dr. Gunter A. Pilz (Leiter der DFB-AG Fair Play & Gewaltprävention) und Lutz Wagner (SR-Lehrwart beim DFB).
„Eine Gewalthandlung liegt vor, wenn ein*e Beschuldigte*r eine*n Geschädigte*n körperlich angreift, beispielsweise durch Schlagen, Bewerfen, Bespucken oder Treten. Zudem ist auch eine Bedrohung als Gewalthandlung zu werten. Auch Versuche sind zu melden.“
Grundsätzlich müssen alle meldepflichtigen Vorgänge im DFBnet Spielbericht erfasst und bei Bedarf ein Sonderbericht erstellt werden.
Alle Gewalthandlungen müssen zusätzlich im Tab „Vorkommnisse“ erfasst werden, auch Versuche und Androhungen sind zu melden. Grobe Fouls, verbotenes bzw. gefährliches Spiel und Sachbeschädigungen sind jedoch nicht im Tab „Vorkommnisse“ zu erfassen.
Von Gewalt können alle am Fußballspiel beteiligten Akteur*innen betroffen sein: Spieler*innen, Trainer*innen und Vereinsverantwortliche, Schiedsrichter*innen sowie Zuschauer*innen.
Sieh dir hier typische Gewaltvorfälle an, indem du auf die Bilder klickst.
Ebenfalls meldepflichtig im Tab „Vorkommnisse“ sind alle Vorgänge im ruhenden Spiel oder in einer Situation abseits des Spielgeschehens, die einen totalen Feldverweis nach sich ziehen. Dazu kommen nicht-fußballspezifische Aktionen, z.B. das Schlagen, Bewerfen, Bespucken oder Bedrohen einer Person.
Meldepflichtige Gewaltvorfälle sind also auch alle gewalttätigen Handlungen, die eine rote Karte zur Folge haben und hierbei NICHTS mit dem Spiel an sich zu tun haben. Auch Gewalthandlungen außerhalb des Spielfeldes nach dem Spiel sind mit dem Tab „Vorkommnisse“ zu erfassen und in Form eines Sonderberichtes zu melden.
Eine Bedrohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, was einen totalen Feld- oder Anlagenverweis (meldepflichtiger Vorfall) zur Folge hat oder hätte.
Meldepflichtig sind alle Drohungen, die eine rote Karte zur Folge haben. Drohungen, die nach dem Spiel außerhalb des Spielfeldes ausgesprochen werden, sind auch als Gewalthandlungen zu werten. Sie sind sowohl im Tab „Vorkommnisse“ zu erfassen als auch im Sonderbericht zu melden.
Sieh dir hier 2 Beispiele für Bedrohungen an!
„Eine Diskriminierung liegt vor, wenn jemand die Menschenwürde einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen verletzt. Dies geschieht durch eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Handlung, in Bezug auf die Hautfarbe, Sprache, Religion, ethnische Herkunft, Behinderung, das Alter, Geschlecht oder die sexuelle Identität. Auch eine sonstige Schlechter-behandlung aufgrund eines dieser Merkmale – ohne sachlichen Grund – stellt eine Diskriminierung dar.“
Diskriminierend ist eine Äußerung oder ein Verhalten insbesondere dann, wenn die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Betroffene werden aufgrund einer Eigenschaft, die in ihrer Person liegt und damit nicht von ihnen beeinflussbar ist, beispielsweise der Hautfarbe oder sexuellen Identität diskriminiert.
Unter dem Tab „Vorkommnisse“ sollen NICHT erfasst werden:
Beleidigungen ohne Diskriminierung. Diese sind aber trotzdem im DFBnet Spielbericht meldepflichtig! Es muss also in jedem Fall ein Sonderbericht geschrieben werden.
Hier findest du Beispiele für typische Diskriminierungsvorfälle. Klicke auf die Tabs, um dir dazu abgrenzende Beispiele für Beleidigungen anzusehen.
Meldepflichtig über Tab „Vorkommnisse“ & Sonderbericht
Meldepflichtig über Sonderbericht, nicht über Tab „Vorkommnisse“
Um zwischen einer Beleidigung und einer Diskriminierung zu unterscheiden, ist immer der herabwürdigende Zusammenhang der Äußerung, Geste oder Handlung ausschlaggebend. Betroffene werden aufgrund einer Eigenschaft, die in ihrer Person liegt und damit nicht von ihnen beeinflussbar ist, beispielsweise der Hautfarbe oder sexuellen Identität diskriminiert.
Hier siehst du einige Beispiele für Situationen auf dem Fußballplatz. Wenn du die Fotos per Klick aufdeckst, erfährst du, ob die dargestellte Situation eine Beleidigung oder eine Diskriminierung zeigt.
BELEIDIGUNG Hierbei handelt es sich um eine Beleidigung, weil der Schiedsrichter in seiner Funktion diffamiert wird.
DISKRIMINIERUNG In diesem Fall ist die Aussage als Diskriminierung zu werten. Als Schwarzer wird der Schiedsrichter hier über seine Hautfarbe diskriminiert.
DISKRIMINIERUNG Dieser Spruch beinhaltet ganz klar eine antisemitische Diskriminierung und stellt darüber hinaus einen positiven Bezug zum Nationalsozialismus her.
DISKRIMINIERUNG Dieser Begriff wird als Diskriminierung gewertet. Grundsätzlich spielt die sexuelle Identität der Schiedsrichter*innen für deren Leistung auf dem Platz keine Rolle. Zudem wird der Begriff „Schwuchtel“ meist abwertend genutzt.
Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle müssen immer auch in Form eines Sonderberichts gemeldet werden, egal von wem sie ausgehen und wer der*die Geschädigte ist. In erster Linie geht es immer um die Tat. Im Sonderbericht sollten immer die folgenden W-Fragen beantwortet werden:
Nummer 5 Heim traf seine*n Gegenspieler*in 10 Gast...
mit offener Sohle des rechten Fußes und hoher Intensität im Bereich des rechten Knies...
auf Höhe der Mittellinie.
Der Ball war zu diesem Zeitpunkt ca. 15-20 Meter von Nummer 5 Heim entfernt und nicht spielbar. Ich befand mich ca. 10-12 Meter entfernt mit freiem Blick auf das Geschehen.
Daraufhin verwies ich Nummer 5 Heim mit der roten Karte des Feldes. Nach kurzer Behandlungspause konnte Nummer 10 Gast weiterspielen. Das Spiel wurde mit direktem Freistoß für Gast am Ort des Vergehens fortgesetzt.
Dieses Beispiel muss auch als Gewalthandlung im Tab „Vorkommnisse“ gemeldet werden.
Du hast einige Beispiele dafür gesehen, was zu Gewalthandlungen oder fußballspezifischem Verhalten (keine Gewalthandlung), was zu Diskriminierung oder Beleidigung (keine Diskriminierung) zählt. Hier kannst du dein Wissen überprüfen.
Sieh dir die Videobeispiele an und entscheide, worum es sich handelt.
Du hast das E-Learning Modul zu Gewalt- & Diskriminierungsvorfällen erfolgreich durchlaufen. Du weißt nun, wie du Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle auf dem Spielfeld erkennen kannst und welche Vorfälle im Tab „Vorkommnisse“ des DFBnet Spielberichts erfasst werden müssen.
Auch Prof. Dr. Gunter A. Pilz (Leiter der DFB-AG Fair Play & Gewaltprävention) und Lutz Wagner (SR-Lehrwart beim DFB) möchten sich hier in einem Video noch einmal persönlich von dir verabschieden.
Falls du noch Fragen zum Thema hast, kannst du dich gerne jederzeit an deine*n zuständige*n Lehrwart*in auf Kreis-, Verbands- oder Regionalebene wenden.